Vertragsbedingungen für Unterrichtsverträge
Alpmann Schmidt Freiburg
Schreiberstraße 20
79098 Freiburg
- im folgenden „Alpmann Schmidt Freiburg“ –
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für Unterrichtsverträge zwischen Alpmann Schmidt und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen
Fassung.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist
Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt.
(3) Fernabsatzverträge sind Verträge über die die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem
Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und
Mediendienste.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Ein Unterrichtsvertrag kommt zustande durch Ausfüllen eines Anmeldeformulars durch den Kunden (Angebot) und Kursbestätigung in Textform § 126b BGB durch Alpmann Schmidt (Annahme).
(2) Ein Unterrichtsvertrag kommt auch zustande durch Ausfüllen des auf der Internetseite von Alpmann Schmidt vorhandenen Online-Anmeldeformulars und dessen Abschicken (Angebot) und
Kursbestätigung in Textform § 126b BGB durch Alpmann Schmidt (An-nahme). Vor Abschicken der Online-Anmeldung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot kann jedoch nur
abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Ja, gelesen und einverstanden“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat. Die
Bestätigung erfolgt unverzüglich, soweit im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich. Durch diese E-Mail wird lediglich der Zugang seiner Erklärung bestätigt aber noch kein verbindlicher
Unterrichtsvertrag geschlossen, sofern die Bestätigungs-E-Mail nicht ausdrücklich die Vertragsannahme enthält.
(3) Alpmann Schmidt speichert die vom Kunden eingegeben Daten mit dem jeweiligen Anmeldedatum in einer Datenbank. Diese Daten sind für den Kunden nicht zugänglich.
(4) Ein Vertragsschluss ist ausschließlich in deutscher Sprache möglich.
§ 3 Unterrichtsbedingungen
(1) Die Kurse zur Vorbereitung auf das Referendarexamen finden wöchentlich zu den jeweils bekannt gegebenen Zeiten statt, mit Ausnahme folgender grundsätzlich kursfreier Zeiten (die genauen
Ferientermine werden am Anfang des Jahres bekannt gegeben): Osterferien: 2 Wochen, Pfingstferien: 1 Woche, Sommerferien: ca. 4 Wochen, Weihnachtsferien: 2 Wochen.
Die Kurse zur Vorbereitung auf das Assessorexamen finden nach dem jeweiligen Zeitplan - meist wöchentlich - statt, den Sie nach Ihrer Anmeldung erhalten.
(2) Geringfügige Änderungen im Kursablauf bleiben vorbehalten.
(3) Die Kursgebühr ist monatlich bis zum 03. des jeweiligen Monats in voller Höhe per Lastschriftverfahren zu entrichten. Weitere Informationen
hier:
(4) Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein oder zurückgezogen werden, so trägt der Kursteilnehmer die Bankbearbeitungsgebühr zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr der Juristischen Lehrgänge
Alpmann Schmidt Freiburg von 3,00 Euro.
(5) Eine Quittung für die von den juristischen Lehrgängen Alpmann Schmidt empfangenen Leistungen wird, auch bei Barzahlung, nur auf Verlangen des Vertragspartners ausgestellt. Der Anspruch kann
nicht mehr geltend gemacht werden, wenn zwischen der Leistungserbringung des Vertragspartners und dem Verlangen ein Zeitraum von mehr als einem Jahr, beginnend mit der Leistungserbringung
des Vertragspartners, verstrichen ist.
(6) Die Vervielfältigung der Kursunterlagen ist nicht gestattet. Auch die Weitergabe der Kursunterlagen an Dritte im Original oder als Vervielfältigung ist untersagt. Verstöße werden
urheberechtlich verfolgt. Dies gilt auch für die im online-Kurs angefertigten Videoaufzeichnungen. Die Videoaufzeichnungen stehen online 3 Tage zur Verfügung.
(7) Die Kursunterlagen in Papierform stehen zwei Wochen nach Beendigung eines Rechtsgebietes noch zur Abholung bereit. Nach Ablauf der zwei Wochen ist eine Ausgabe der Unterlagen nicht mehr
möglich. Eine Versendung der Unterlagen wird ausgeschlossen.
(8) Ab Beginn des Kurses besteht eine Rücktrittsmöglichkeit von 14 Tagen. Die Rücktrittsfrist beginnt am ersten Kurstag um 0.00 Uhr und endet mit Ablauf von 14 Tagen um 24.00 Uhr. § 187
Abs. 1 BGB ist nicht anzuwenden.
(9) Die vorzeitige Kündigung eines Examens- bzw. 5-Monats-Kurses muss zu ihrer Wirksamkeit schriftlich, zumindest per E-Mail erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt beim Examenskurs einen Monat.
Die Kündigungserklärung muss spätestens zum letzten Kalendertag eines Monats zugegangen sein. Das Vertragsverhältnis endet dann mit Ablauf des nächsten Monats. Der 5-Monats-Kurs kann jederzeit
zum Monatsende gekündigt werden und endet mit Ablauf des Monats in welchem gekündigt wurde. Sollte der Examenskurs (Jahreskurs) zum Ablauf des 11 zahlungspflichtigen Monats gekündigt werden, so
wird die 12. Rate dennoch fällig.
(11) Beim Crashkurs sind Rücktritt und Kündigung nur bis zwei Wochen vor Kursbeginn möglich. Danach ist das Recht zur Kündigung ausgeschlossen.
(12) Bei einer Gruppenanmeldung (Examenskurs - Komplettbelegung aller Rechtsgebiete gleichzeitig) gewähren die juristischen Lehrgänge Alpmann Schmidt Freiburg einen Gruppenrabatt. Eine
Gruppenanmeldung liegt vor bei gleichzeitiger Anmeldung von mindestens 5 Teilnehmern. Der Anspruch auf Gewährung des Gruppenrabats entsteht, wenn die erste Kursrate von allen
Teilnehmern der Gruppe ohne Rückzahlungsverpflichtung der juristischen Lehrgänge Alpmann Schmidt Freiburg eingezogen wurde. Der Gruppenrabat wird gewährt, indem die letzte fällige Monatsrate von
den juristischen Lehrgänge Freiburg nicht eingezogen wird.
(13) Zusätzlich erhält der Kunde, abhängig von der Kursbelegung, die monatlich erscheinende "RÜ Rechtsprechungsübersicht" im Abonnement. Für die Dauer des Kurses kann der Kunde über das
Online-Archiv auf ältere Ausgaben zugreifen. Die Freischaltung des Archivs erfolgt durch Alpmann Schmidt Münster/Freiburg/Brsg.
(14) Der Kunde erhält die Möglichkeit, alle sechs Wochen eine landesrechtliche Klausur über die Homepage www.alpmann-schmidt.de herunterzuladen. Musterlösungen erhält der Kunde jeweils drei
Wochen später.
(15) Der Kunde erhält einen Zugang zur E-Learning-Website www.repetico.de. Dort werden Lernfragen inklusive Antworten zu jeder Kurseinheit veröffentlicht. Der Kunde hat die Möglichkeit, die
veröffentlichten Fragen kostenlos individuell zu editieren und um bis zu 400 Fragen zu erweitern. Die Kennung kann zudem für den Zugang zur Alpmann Schmidt Jura App (iOS/Android) und zur Repetico
App (iOS/Android) genutzt werden. Mit den Repetico-Zugangsdaten erhält der Kunde Zugang zu ausführlichen Lösungshinweisen, die zu vergangenen Examensklausuren erstellt worden sind. Diese werden
auf dem Examensblog von Alpmann Schmidt (blog.alpmann-schmidt.de) veröffentlicht.
(16) Bei Belegung von Kursen mit Skripten, werden die Skripte als Printprodukt zur Abholung im Kursraum zur Verfügung gestellt. Sollte ein Skript aufgrund einer Aktualisierung als Printprodukt
nicht zur Verfügung stehen, wird die Vorauflage digital bereit gestellt.
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